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Unser Ablauf

Phase 1:

Sie führen Ihr kaufmännisches Mahnverfahren durch. Hierbei sollten Sie auf ein umfangreiches und langfristiges Mahnverfahren verzichten.

Wer nach Rechnungseingang, einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung immer noch nicht gezahlt bzw. sich mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat, wird auch Ihre Forderung nach einer 2. oder 3. Mahnung nicht bezahlen.

Sie verlieren aber wertvolle Zeit, denn die finanzielle Situation Ihres Schuldners könnte sich inzwischen weiter verschlechtern.

Phase 2:

Nach der Abgabe der offenen Forderung an uns übernehmen wir die weitere Bearbeitung und Kommunikation.

Wir informieren Ihre Schuldner zunächst über unsere Beauftragung und fordern sie natürlich auch zur Zahlung auf.

Gleichzeitig werden die finanziellen Verhältnisse überprüft. Sollten Ihre Schuldner nicht reagieren, wird die weitere Bearbeitung von unseren Ermittlungsergebnissen abhängig gemacht.

Wir setzen uns aber immer mehrfach – schriftlich und telefonisch - mit Ihren Schuldnern in Verbindung um eine Zahlungsvereinbarung zu erreichen.

Phase 3:

Sollten Ihre Schuldner keine freiwilligen Zahlungen an uns leisten, leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Im Anschluss erhalten wir den Vollstreckungsbescheid. Sollten Ihre Schuldner gegen den Mahnbescheid bzw. den Vollstreckungsbescheid ein Rechtsmittel einlegen, kann die Forderung im Klageverfahren weiter geltend gemacht werden.

Das Klageverfahren dürfen Inkassobüros nicht für Sie durchführen. Wir haben hierfür Rechtsanwälte, die für uns diese Aufgaben übernehmen.

Die Kommunikation mit den Rechtsanwälten übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

Phase 4:

Nach Vorlage des Vollstreckungsbescheides / Urteils (Titels) prüfen wir noch weitere Vermögenswerte wie zum Beispiel Grundvermögen und leiten dann u.a. mit zuvor eingeholten Auskünften ganz gezielt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen Ihrer Schuldner ein.

Ist dieser Vorgang fruchtlos verlaufen, erwirken wir mit Hilfe des Gerichtsvollziehers die Abgabe der Vermögensauskunft.

Ergeben sich dann keine neuen Vollstreckungsmöglichkeiten, übernehmen wir die Forderungssache in das Überwachungsinkasso.

Phase 5:

Sollten Ihre Schuldner nach der Titulierung bereits die Vermögensauskunft oder diese aufgrund unserer Zwangsvollstreckung abgegeben haben, übernehmen wir Ihre Forderung ins Überwachungsverfahren.

Auch hier setzen wir uns immer wieder mit Ihren Schuldnern in Verbindung und versuchen, einen Ausgleich Ihrer Forderung zu erreichen.

Gleichzeitig recherchieren wir regelmäßig die finanziellen Verhältnisse Ihrer Schuldner. Sollten diese wieder zahlungsfähig sein, setzen wir sofort wieder an.

Auch wenn Ihre Forderung jetzt nicht eingezogen werden konnte, gibt es doch einen großen Anteil Ihrer Forderungen, die wir im späteren Überwachungsinkassoverfahren einziehen können.

 

  • Telefoninkasso:
    Wenn eine Telefonnummer ermittelt werden konnte, erfolgt in allen Phasen in regelmäßigen Abständen das Telefoninkasso.

  • Abgabe an uns:
    Es besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit uns Ihre Forderung zum Einzug zu übergeben - auch wenn Sie bereits einen Titel besitzen und seit Jahren nichts mehr unternommen haben, um an Ihr Geld zu kommen.


Sollten Ihre Schuldner unbekannten Aufenthaltes sein, können wir eine Anschriftenermittlung durchführen bzw. eine Anschriftenüberwachung vornehmen.

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