Die Partner von Lambertus Inkasso KG

Herzlich Willkommen bei der Lambertus-Inkasso GmbH & Co. KG

Sie haben eine Leistung erbracht und warten nun auf Ihre verdiente und rechtmäßige Gegenleistung.

Inkasso und Forderungseinzug in Friesland

Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie einen langjährigen und erfahrenen Partner für ein professionelles Inkasso suchen. Sie können mit uns rechnen – denn wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis. Wir verdienen also nur beim erfolgreichen Abschluss Ihrer Forderung. Ein hoher Garant für den erfolgreichen Abschluss Ihrer Forderung ist unsere über 25jährige Erfahrung und die persönliche Bearbeitung Ihrer Forderung.

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Wir verweisen gerne auf unsere Referenzen. Für viele Kunden sind wir bereits seit Jahren erfolgreich tätig.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne – natürlich für Sie völlig unverbindlich - an.
Eine vorgerichtliche Einigung mit Ihren Schuldnern ist ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit. Sofern unsere außergerichtlichen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben, leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren ein.

Zentrales Mahngericht für Niedersachsen
Amtsgericht Uelzen
-Zentrales Mahngericht-
Rosenmauer 2
29525 Uelzen
Tel.  0581 88510

Das zentrale Mahngericht Uelzen ist für alle gerichtlichen Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz in Niedersachsen hat, zuständig.

Nach Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens leiten wir mit ermittelten Informationen ganz gezielt die Zwangsvollstreckung ein. Die Zwangsvollstreckung erfolgt über das Amtsgerichts Varel bzw. das Amtsgericht Jever.

Vollstreckungsgericht
Amtsgericht Varel, Schloßplatz 7,26316 Varel, Telefon: 04451 / 9677-0
Amtsgericht Jever, Schloßstraße 1/2, 26441 Jever, Telefon: 04461 / 945 - 0

Unter anderem leiten wir folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Ermittlungen ein:

  • gütliche Einigung gem. § 802 b ZPO
  • Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 802 c, d ZPO
  • Erzwingungshaft bis zu 6 Monate gem. § 802 g, j ZPO
  • Vorpfändungen gem. § 845 ZPO
  • Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 802 l Abs. 1 Nr. 1 ZPO
  • Auskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern gem. § 802 l Abs. 1 Nr. 2 ZPO
  • Auskünfte beim Kraftfahrtbundesamt gem. § 802 l Abs. 1 Nr. 3 ZPO
  • u.a. Lohn- und Kontopfändung in das bewegliche Vermögen gem. § 803 ZPO
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken gem. § 867 ZPO
  • und vieles mehr….


Sofern es im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu Eintragungen nach § 802 ZPO kommt ist dafür zuständig das

Zentrales Vollstreckungsgericht für Niedersachsen

Amtsgericht Goslar
-Zentrales Vollstreckungsgericht-
Kaiserbleek 8
38640 Goslar

Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist weiterhin für die Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis sowie für die Löschung und Korrektur von Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zuständig.

Ihr Lambertus-Inkasso GmbH & Co. KG Team